Häusliche Pflege

Viele Pflegebedürftige mit Pflegegrad leben zu Hause und werden von Angehörigen gepflegt. Aber: Viele wissen nichts von ihrem gesetzlichen Anspruch auf Kostenübernahme für Pflegehilfsmittel in der häuslichen Pflege von bis zu 40,- € monatlich.

Mehr als 2 Millionen Menschen in Deutschland sind pflegebedürftig, 75 % davon werden von pflegenden Angehörigen und Pflegediensten häuslich betreut. Diese Aufgabe kann Angehörige schnell an die eigenen Grenzen bringen, denn emotional, körperlich, zeitlich und finanziell ist die Versorgung eines Pflegebedürftigen eine große Herausforderung. Dazu kommt, dass die Gesetze und Regelungen zur Pflegeversicherung für den Laien häufig unverständlich sind.

Voraussetzungen für eine Kostenübernahme

  • Der Pflegende muss in einen Pflegegrad (1,2,3,4 oder 5) eingestuft sein.
  • Der zu Pflegende lebt Zuhause oder in einer Wohngemeinschaft (nicht in einer / einem stationären Senioreneinrichtung oder Pflegeheim).
  • Der zu Pflegende wird von einer Privatperson allein oder gemeinsam mit einem ambulanten Pflegedienst betreut / gepflegt.

Und so einfach geht's

  • 1. Füllen Sie den Antrag auf Kostenübernahme aus – gerne helfen wir Ihnen dabei!
  • 2. Lassen Sie den Antrag vom Versicherten oder Bevollmächtigten unterschreiben.
  • 3. Geben Sie den unterschriebenen Antrag zurück in Ihre Apotheke.
  • 4. Wir reichen den Antrag zur Genehmigung ein.
  • 5. Nach erfolgter Genehmigung suchen Sie sich in Ihrer Apotheke monatlich Ihre kostenlosen Pflegehilfsmittel (bis zu 40,- € im Monat) aus – ganz nach Bedarf.

Pflegemittel können z. B. sein:

  • Mundschutz
  • Handschuhe
  • Händedesinfektionsmittel
  • Flächendesinfektionsmittel
  • Bettschutzeinlagen

Bei uns erhalten Sie hierzu eine gern umfangreiche Beratung und Hilfestellung. Bitte sprechen Sie uns an!